RECHTLICHES

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

1. Grundlegende Informationen

Veranstalter der Benefizregatta „Rudern gegen Krebs“ – im Folgenden „Regatta“ genannt – ist die Stiftung Leben mit Krebs – im Folgenden „Veranstalter“ genannt –, Mainzer Straße 48, 55252 Mainz-Kastel.

Diese Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die Teilnahme an der Regatta.

Sämtliche rechtswirksamen Erklärungen eines Teilnehmers bedürfen der Textform (E-Mail, Brief, Fax) und sind direkt an den Veranstalter zu richten.

2. Teilnehmer

2.1 Mindestalter

Teilnehmer müssen zum Veranstaltungstermin das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Teilnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist nur unter schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich. Hierzu ist das vorgefertigte Dokument zur Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben am Veranstaltungstermin mitzubringen. Der Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betraute Personen sind befugt, minderjährige Teilnehmer mit unvollständiger oder ohne schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten von der Veranstaltung auszuschließen.

Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist der Veranstalter berechtigt, ihn von der Regatta auszuschließen.

2.2 Schwimmnachweis

Der Teilnehmer ist nur zur Teilnahme berechtigt, wenn er schwimmen kann. Dies muss der Teilnehmer ausdrücklich bestätigen.

2.3 Angaben zur Person

Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihm damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben – unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat – zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

2.4 Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

Vor und während der Regatta ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Regatta sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Regatta oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen.

Teilnehmer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Teilnehmer, weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Regatta teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Regatta sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.

2.5 Ausschluss aus medizinischem Grund

Angehörige der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmer vor und während der Regatta von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für den Teilnehmer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.

2.6 Fahrzeuge

Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände selbst nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden. In diesen Fällen ist es Teilnehmern gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzufahren.

2.7 Werbung

Aktive und passive Werbung, zum Beispiel in Form von Bannern, Werbezetteln und für diesen Zweck gefertigte Bekleidung, ist Teilnehmern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Personen zum Ausschluss von der Regatta führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch den Veranstalter genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den T-Shirts bzw. Bootsnummern Teilnehmerboote.

2.8 Foto- und Videoaufnahmen

Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Regatta gemachten Foto-, Film- und Tonaufnahmen, Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und Büchern sowie jegliche fotografische Vervielfältigung ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die namentliche Nennung bedarf einer persönlichen Zustimmung.

3. Teilnahme an der Veranstaltung

3.1 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über die entsprechende Website. Sonstige Anmeldungen per E-Mail oder anderen Kommunikationswegen werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.

3.2 Teilnahme und Rücktritt

Eine Rückzahlung der Startgebühr bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde. Sollte der Startplatz anderweitig vergeben werden können, erhält der Teilnehmer die gezahlte Startgebühr vollständig erstattet.

Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung der Startgebühr verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (zum Beispiel Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, eine geplante Regatta zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.

4. Haftungsvereinbarung für die Teilnahme an der Regatta

4.1 Bestätigung des Teilnehmers

Hiermit bestätigt der Teilnehmer, dass ihm bekannt ist, dass die Teilnahme an der Sportveranstaltung mit Risiken für seine körperliche Gesundheit verbunden ist.

4.2 Körperliche Risiken

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bei der Regatta ein Verletzungsrisiko besteht.

Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf, Unfälle beim Rudern und Schwimmen; Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Booten oder natürlichen oder menschengemachten festen Gegenständen; Berührung mit Hindernissen; wetterbedingte Risiken (zum Beispiel extreme Hitze, Nässe, Regen, Sonne).

Der Teilnehmer versichert, körperlich in der Lage zu sein, an der Regatta teilzunehmen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Veranstaltungspersonal zu informieren und – sofern nötig – die Regatta selbstständig abzubrechen.

4.3 Haftungsbeschränkungen

Der Veranstalter haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet der Veranstalter maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Soweit sie anfällt, ist die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person, vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

4.4 Verfügbare Informationen

Die Informationen auf der Webseite der Regatta werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf der Webseite der Regatta bereitgestellten Informationen, insbesondere Termine, Standorte und Inhalte der Veranstaltungen, erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.

5. Abschlussbestimmungen

Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme an der Regatta umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Ich unterzeichne die Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben.

Ausdrückliche Erklärungen des Teilnehmers

  • Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu.
  • Ich bin körperlich in der Lage, an der Regatta teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an der Regatta in Frage stellt.
  • Ich kann schwimmen.
  • Ich habe entweder an den im Rahmen der Benefizregatta angebotenen Rudertrainingseinheiten teilgenommen oder wurde anderweitig durch erfahrene Ruder:innen entsprechend eingewiesen und verfüge über ausreichend Rudergrundkenntnisse für die Regatta.
  • Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die etwaige Behandlungskosten, die aus der Sportveranstaltung resultieren, übernimmt.
  • Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.
  • Mir ist bewusst, dass ich die Regatta zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an der Regatta erfolgt freiwillig.
  • Ich bestätige, dass ich das zur Verfügung gestellte Boots- und Sportmaterial mit größtmöglicher Sorgfalt behandeln werde.
  • Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld der Sportveranstaltung zeigen, dürfen ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch den Veranstalter im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Stiftungskontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf die Regatta erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Der Veranstalter wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei denn, er ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet.